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Das alleinige Sorgerecht – das sollten Sie wissen

    Das alleinige Sorgerecht

    Wer das alleinige Sorgerecht besitzt, ist in der Lage, sämtliche Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Kind anfallen, alleine zu treffen. Für diese Entscheidungen ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht notwendig. So kann von dem ausübenden Elternteil der Aufenthaltsort bestimmt oder über die schulische Ausbildung entschieden werden. Auch für ärztliche Behandlungen ist in diesen Fällen keine Zustimmung des anderen Elternteils notwendig.

    Das alleinige Sorgerecht regelt aber nicht das Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil, dieses bleibt davon unberührt. Unter welchen Voraussetzungen das alleinige Sorgerecht beantragt werden kann, soll in diesem Artikel dargestellt werden.

    Das Wichtigste in Kürze:

    • Grundsätzlich üben leibliche Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus, auch nach der Trennung oder Scheidung ändert sich daran nichts (§ 1671 BGB)
    • Wichtige Entscheidungen über die Belange des Kindes können in diesem Fall von dem ausübenden Elternteil getroffen werden
    • Das Sorgerecht kann dem betroffenen Elternteil in speziellen Fällen entzogen werden
    • Der betroffene Elternteil kann auch freiwillig auf sein Sorgerecht verzichten
    • Das alleinige Sorgerecht ist beim zuständigen Familiengericht zu beantragen. Dem Antrag müssen die entsprechenden Beweise beigefügt werden.

    Was bedeutet ein alleiniges Sorgerecht?

    Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für ein minderjähriges Kind, kann er alle Entscheidungen alleine treffen, die in folgenden Bereichen anfallen:

    • Pflege
    • Erziehung
    • Betreuung
    • Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • medizinische Versorgung
    • Vermögenssorge

    Alleiniges Sorgerecht – Gründe

    Es gibt bestimmte Fälle, in denen das alleinige Sorgerecht erfolgreich beantragt werden kann. Diese Fälle sollen im Anschluss kurz dargestellt werden:

    • schwerwiegende Erziehungsfehler
    • Misshandlung
    • Wunsch des Kindes
    • Vernachlässigung
    • Gefährdung der Gesundheit
    • Schulpflicht wird missachtet
    • Vermögen des Kindes wird gefährdet
    • Das Umgangsrecht des anderen Elternteils wird untergraben

    Schwerwiegende Erziehungsfehler

    Das Wohl des Kindes wird durch Erziehungsfehler massiv gefährdet. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Elternteil unter psychischen Erkrankungen leiden, die eine fundierte Erziehung nicht mehr gewährleisten. Wutausbrüche, Alkohol- und Drogenkonsum sowie andere psychische Störungen wie Depressionen, Schizophrenie oder bipolare Störungen führen in den meisten Fällen dazu, dass das Wohl des Kindes gefährdet wird. Andererseits kann auch eine Überfürsorge zur Aberkennung des Sorgerechtes führen.

    Misshandlung

    Kommt es zu körperlichen und seelischen Misshandlungen, kann dies ein Grund für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts darstellen. Das Kind ist folglich in seiner Entwicklung beeinträchtigt. Die gleiche Konstellation liegt vor, wenn es zu körperlichen Auseinandersetzungen kommt, die zwischen beiden Elternteilen stattfindet.

    Wunsch des Kindes

    Auch das Kind selber hat ein Mitspracherecht und kann den Wunsch äußern, nur bei einem Elternteil in Zukunft leben zu wollen und dass dieser Elternteil sämtliche Entscheidungen für seine Belange trifft.

    Vernachlässigung

    Wird ein Kind durch mangelnde Hygiene oder Ernährung vernachlässigt, kann auch in diesem Fall von dem anderen Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt werden.

    Gefährdung der Gesundheit

    Eine Gefährdung der Gesundheit liegt vor, wenn lebensnotwendige Behandlungen von einem Elternteil untersagt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Elternteil aus religiösen Gründen die Schulmedizin ablehnt, diese aber lebensnotwendig ist. Ein anderer Fall liegt vor, wenn ein Kind unter Asthma leidet und von Elternteilen trotzdem in Gegenwart des Kindes Nikotin konsumiert wird.

    Schulpflicht wird missachtet

    Eine Missachtung der Schulpflicht liegt vor, wenn ein Kind der Schulförderung entzogen wird. Auch eine Anmeldung auf einem Internat gegen den Willen des Kindes fällt in diese Kategorie.

    Das Kindesvermögen wird gefährdet

    Das Kindergeld, Erbschaften und andere Gelder, die dem Kind zustehen, werden für eigene Zwecke benutzt.

    Das Umgangsrecht des anderen Elternteils wird untergraben

    Wenn das Umgangsrecht des anderen Elternteils untersagt oder ohne Grund verhindert wird, kann dies die Beantragung des alleinigen Sorgerechts in speziellen Fällen rechtfertigen.

    Wann und wie kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden?

    Liegt einer der oben genannten Gründe vor, kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Dieses muss beim zuständigen Familiengericht zu beantragen. Der Antragsteller muss diesem Antrag Beweise zufügen, die die Gefährdung des Kindeswohles untermauern.

    Alleiniges Sorgerecht – Kosten

    Die Kosten, die für diese Beantragung anfallen, richten sich nach dem Streitwert. Dies ist in § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG geregelt. Aus diesem Streitwert ergeben sich die Anwaltskosten. Liegen Besonderheiten vor, kann der Streitwert nach oben oder nach unten gesetzt werden.

    Für die Erstberatung dieser Beantragung fallen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 230 Euro an. Die anwaltliche Vertretung beträgt zwischen 600 und 800 Euro insgesamt. Wird ein Vergleich ausgehandelt, fällt separat noch eine Vergleichsgebühr an, wodurch die Kosten noch etwas ansteigen.

    Fazit:

    Das alleinige Sorgerecht regelt bestimmte Belange, die mit der Erziehung des minderjährigen Kindes anfallen. Zu diesen Belangen zählen neben der medizinischen Versorgung auch der Aufenthaltsort, die schulische Ausbildung, Erziehungs- und Betreuungsfragen. Übt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht aus, ist die Zustimmung des anderen Elternteils nicht notwendig. Es gibt bestimmte Konstellationen, die eine Beantragung des alleinigen Sorgerechts notwendig machen.