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Jugendamt Kreis Nordfriesland

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Kreis Nordfriesland – Schleswig-Holstein

Jugendamt Kreis Nordfriesland – Adresse und Kontaktdaten

Allgemeiner Sozialer Dienst

Telefon: 04841 67-495
Sozialraum Nord/Inseln
Telefon: 04661 9031100
Sozialraum Mitte
Telefon: 04671 9192121
Sozialraum Husum
Telefon: 04841 67495
Sozialraum Süd
Telefon: 04841 67-0

Beratungsstellen für Erziehungs- und Lebensfragen

Westerlandstraße 3
25899 Niebüll
Telefon: 04661 9659 -0
E-Mail: bbz-niebuell@dw-suedtondern.de
Außenstelle Leck
Süderstraße 4
25917 Leck
Telefon: 04662/5474
Außenstelle Wyk auf Föhr
St.-Nicolai-Straße 10
25938 Wyk auf Föhr
Telefon: 04681 3693
E-Mail: g.jegminat@dw-suedtondern.de
Außenstelle Amrum
Gemeindehaus
St. Clemens Hüs
25946 Nebel/Amrum
Mobil: 0177 3125509
E-Mail: s.ruth@dw-suedtondern.de

Beratungsstellen für Eltern von Kindern im Alter 0 – 3 Jahre

Uhlebüller Straße 22
25899 Niebüll
Frau Dobbert, Frau Puschmann, Frau Brodersen
Telefon: 04661 9001091
E-Mail: fruehehilfen@dw-suedtondern.de
Familie leben
Woldsenstraße 45 – 47
25813 Husum
Telefon: 04841 691447
Telefon: 04841 8038446
Mobil: 0152 24324507
E-Mail: harmsen@dw-husum.de
E-Mail: tolkmitt@dw-husum.de
Babysprechstunde Tönning
Rademacher Straße 14
25882 Tönning
Babysprechstunde Bredstedt
Hohle Gasse 6
25821 Bredstedt

Kinderschutz

Gather Landstraße 75
25899 Niebüll
Telefon: 04661 9031122
Telefon: 04871 9192122
E-Mail: kinderschutz@nordfriesland.de

Psychologisches Beratungszentrum

Diakonisches Werk Husum
Theodor-Storm-Straße 7
25813 Husum
Telefon: 04841 691440
E-Mail: pbz@dw-husum.de
Außenstelle Bredstedt
Diakonisches Werk Husum
Osterstraße 65
25821 Bredstedt
Telefon: 04841 691440
E-Mail: pbz@dw-husum.de
Außenstelle Tönning
Diakonisches Werk Husum
Johann-Adolf Straße 7/9
25832 Tönning
Telefon: 04841 691440
E-Mail: pbz@dw-husum.de

Beistandschaften

E-Mail: unterhalt@nordfriesland.de
Nordfriesland Süd (Sozialzentren Südl. NF und Husum-Umland)
Ann Christin Dressler
Telefon: 04841 67 172
Kerstin Crone
Telefon: 04841 67 512
Michael Wieck
Telefon: 04841 67 494
Nordfriesland Nord (Sozialzentren Mittl. NF, Sylt, Leck, Niebüll, Föhr-Amrum)
Heidrun Simon
Telefon: 04841 67 513
Ann Christin Dressler
Telefon: 04841 67 172
Meike Chirvi
Telefon: 04841 67 515
Michael Wieck
Telefon: 04841 67 494
T. Schwerdtfeger-Meves
Telefon: 04841 67 577
Susanne Mock
Telefon: 04841 67 241

Sorgeerklärung, Sorgerechtsbescheinigung, Beurkundung

Telefon: 04841 67-0
E-Mail: unterhalt@nordfriesland.de-mail.de

Unterhalt

Rolf Sievertsen
Telefon: 04841 67 516

Unterhaltsvorschuss

Buchstabe: A-N
Susanne Steffense
Telefon: 04841 67 549
Buchstabe: O-Z
Anja Dreyer-Nicolaisen
Telefon: 04841 67 566

Jugendamt Kreis Nordfriesland – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Kreis Nordfriesland

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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