Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Torgau-Oschatz – Sachsen
Jugendamt Torgau-Oschatz – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Jugendamt Torgau-Oschatz, Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
- Telefon: 03435 / 984-811
- Fax: 03421 / 758-856102
- E-Mail:
- Webseite: https://www.landkreis-nordsachsen.de/
- Öffnungszeiten: siehe Webseite
Allgemeiner Sozialer Dienst Oschatz
Nadine Schongalla
Telefon: 03435 / 984-6174
Angela Schöpp
Telefon: 03435 / 984-6183
Ines Renner
Telefon: 03435 / 984-6180
Stefan Helbig
Telefon: 03435 / 984-6176
Allgemeiner Sozialer Dienst Torgau
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Heidrun Beyer
Telefon: 03421 / 758-6181
Steffi Hanner
Telefon: 03421 / 758-6177
Cornelia Hellmund
Telefon: 03421 / 758-6178
Edeltraud Liebetrau
Anja Schindler
Telefon: 03421 / 758-6182
Anett Jörke
Telefon: 03421 / 758-6105
Amtsvormundschaft, Amtspflegeschaft
Silvia Stahn
Telefon: 03435 / 984-6198
Bundeselterngeld, Landeserziehungsgeld
Ursula Reinicke
Telefon: 03435 / 984-6185
Ina Hönicke
Telefon: 03435 / 984-6188
Annegret Köhler
Telefon: 03435 / 984-6187
Ines Kupfer
Telefon: 03435 / 984-6186
Angela Lorber
Telefon: 03435 / 984-6189
Elternbeitrag
Antje Kopsch
Telefon: 03435 / 984-6166
Christin Linowitzki
Telefon: 03435 / 984-6167
Jana Tomaschek
Telefon: 03435 / 984-6168
Heim-, Pflegekosten
Petra Ryll
Telefon: 03435 / 984-6199
Jugendgerichtshilfe für Altkreis Oschatz
Joachim Winkler
Telefon: 03435 / 984-6184
Jugendgerichtshilfe für Altkreis Torgau
Jugendreferent
Uta Przikopp
Telefon: 03435 / 984-6170
Kita Fachaufs.
Andrea Weck
Telefon: 03435 / 984-6172
Pflegekinderdienst Torgau-Oschatz
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Katharina Politschuk
Telefon: 03421 / 758-6107
Unterhalt, Beistandschaften
Irene Kunze
Telefon: 03435 / 984-6192
Birgit Meilick
Telefon: 03435 / 984-6194
Unterhaltsvorschuss, Beitreibung
Marco Nippert
Telefon: 03435 / 984-6295
Unterhaltsvorschuss (UVG)
Hiltrud Kirchhof
Telefon: 03435 / 984-6191
Yvonne Lehmann
Telefon: 03435 / 984-6193
Martina Schüttig
Telefon: 03435 / 984-6197
Wirtschaftliche Jugendhilfe Oschatz
Ilona Cyron
Jugendamt Torgau-Oschatz – Aufgaben und Pflichten
Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
- Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
entscheiden - gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
- über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
- die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
- an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
- Zusammenarbeit mit freien Trägern
- Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
- Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
- Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
- Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.
Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:
- Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
- Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
- Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
- In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
- Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
- Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
- Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Termin beim Jugendamt Torgau-Oschatz
Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.
Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.
Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.