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Jugendamt Buxtehude

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Buxtehude – Niedersachsen

Jugendamt Buxtehude – Adresse und Kontaktdaten

Allgemeiner Sozialer Dienst

Telefon: 04161 / 501-2488
Fax: 04161 / 501-52499
E-Mail: asd@stadt.buxtehude.de
Frau Scholz
Telefon: 04161 / 501-5173
Fax: 04161 / 75188
E-Mail: asd-bezirk1@stadt.buxtehude.de
Frau Forth
Telefon: 04161 / 501-5176
Fax: 04161 / 501-75188
E-Mail: asd-bezirk1.1@stadt.buxtehude.de
Frau Guldan
Telefon: 04161 / 501-5176
Fax: 04161 / 501-75188
E-Mail: asd-bezirk1.1@stadt.buxtehude.de
E-Mail: asd-bezirk1.2@stadt.buxtehude.de
Frau Rammelt
Telefon: 04161 / 501-5172
E-Mail: asd-bezirk2@stadt.buxtehude.de
Herr Melzer
Telefon: 04161 / 501-5179
Fax: 04161 / 501-5188
E-Mail: asd-bezirk@stadt.buxtehude.de
Frau Maske
Telefon: 04161 / 501-5170
Fax: 04161 / 501-75188
E-Mail: asd@stadt.buxtehude.de
Frau Mischewski
Telefon: 04161 / 501-5171
Fax: 04161 / 501-75188
E-Mail: asd-bezirk4@stadt.buxtehude.de
Frau Schmidt
Telefon: 04161 / 501-5177
Fax: 04161 / 501-75199
E-Mail: adoption.pflegekinder@stadt.buxtehude.de
E-Mail: asd-bezirk2.1@stadt.buxtehude.de
Frau Keller
Telefon: 04161 / 501-5175
Fax: 04161 / 501-75188
E-Mail: asd-bezirk3@stadt.buxtehude.de

Beistandschaft, Amtsvormundschaft

E-Mail: beistandschaft@stadt.buxtehude.de
E-Mail: amtsvormund@stadt.buxtehude.de
Frau Petzold-Lemke
Telefon: 04161 / 501-5142
Fax: 04161 / 501-75143
Frau Dickel
Telefon: 04161 / 501-5143
Fax: 04161 / 501-75143
Frau Prenzel
Telefon: 04161 / 501-5148
Fax: 04161 / 501-75143
Frau Plagemann
Telefon: 04161 / 501-5145
Fax: 04161 / 501-75199

Elterngeld

Frau A. Wätzig
Telefon: 04161 / 501-5144
Fax: 04161 / 501-75144
E-Mail: elterngeld@stadt.buxtehude.de

Kinder-, Jugendschutz

Herr Harm-Paul Schorpp
Telefon: 04161 / 501-5118
Fax: 04161 / 501-75199
E-Mail: jugendschutz@stadt.buxtehude.de

Kinderbetreuung, Kindertageseinrichtungen

Fax: 04161 / 501-75131
E-Mail: kinderbetreuung@stadt.buxtehude.de
Frau Koller
Telefon: 04161 / 501-5131
Herr Peters
Telefon: 04161 / 501-5132

Stadtjugendpflege

Geschwister-Scholl-Platz 1/1a
21614 Buxtehude
Telefon: 04161 / 995-3411
Fax: 04161 / 555-221
E-Mail: jugendarbeit@stadt.buxtehude.de
Herr Gabriel Braun
Telefon: 04161 / 555-222
Herr Patrick Fischbach
Telefon: 04161 / 995-3412
Fax: 04161 / 501-75195
Frau Dorit Kleinfeldt
Telefon: 04161 / 995-340

Unterhaltsvorschuss

E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadt.buxtehude.de
Frau Tauber
Telefon: 04161 / 501-5140
Fax: 04161 / 501-75140
Frau Quast
Telefon: 04161 / 501-5141
Fax: 04161 / 501-75144

Vaterschaftsanerkennung

Frau Hellmig
Telefon: 04161 / 501-3241
Fax: 04161 / 501-73249
Frau Immig
Telefon: 04161 / 501-3243
Fax: 04161 / 501-73249
Frau Röhrs
Telefon: 04161 / 501-3244
Fax: 04161 / 501-73249
Frau Wohlers
Telefon: 04161 / 501-5146
Fax: 04161 / 501-75199
E-Mail: fg51@stadt.buxtehude.de

Jugendamt Buxtehude – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Buxtehude

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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