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Jugendamt Marburg

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Marburg – Hessen

Jugendamt Marburg – Adresse und Kontaktdaten

Allgemeiner Sozialer Dienst

Team Ost
Buchstaben: A, C, D, P
Frau Talajew
Telefon: 06421 / 201-1536
Buchstaben: B, I, J
Frau Wied
Telefon: 06421 / 201-1218
Buchstaben: E, F, G, H
Herr Henrich
Telefon: 06421 / 201-1366
Buchstaben: K, O
Herr Schumacher
Telefon: 06421 / 201-1271
Buchstaben: L, M, N
Frau Hültenschmidt
Telefon: 06421 / 201-1435
Buchstaben: Q, S
Frau de Gero
Telefon: 06421 / 201-1529
Buchstaben: R, T, U, Z
Frau Chlebik-Terörde
Telefon: 06421 / 201-1926
Buchstaben: V, W, X, Y
Frau Friedewald
Telefon: 06421 / 201-1414
Team West
Buchstaben: A-Det
Herr Timmermann
Telefon: 06421 / 201-1434
Buchstaben: Deu-Gri
Frau Mühlenbrock
Telefon: 06421 / 201-1564
Buchstaben: Gro-Hob
Frau Schwedler
Telefon: 06421 / 201-1273
Buchstaben: Hoc-Lat
Herr Scheuvens
Telefon: 06421 / 201-1272
Buchstaben: Lau-Mol
Frau Kleine
Telefon: 06421 / 201-1534
Buchstaben: Mom-Rie
Frau Mengel
Telefon: 06421 / 201-1751
Buchstaben: Rif-Schm
Frau Schwedler
Telefon: 06421 / 201-1273
Buchstaben: Schn-Wal
Herr Krusche
Telefon: 06421 / 201-1274
Buchstaben: Wam-Z
Frau Pappert
Telefon: 06421 / 201-1752

Amtsvormundschaften

Frau Ladwig
Telefon: 06421 / 201-1372
Frau Liebetrau
Telefon: 06421 / 201-1924

Ambulante Erziehungshilfe

Am Grün 18
35037 Marburg
Frau Helfenbein
Telefon: 06421 / 201-1538
Frau Reuschling
Telefon: 06421 / 201-1437
Frau Weyand
Telefon: 06421 / 201-1571

Jugendförderung

Frankfurter Str. 21
35037 Marburg
Telefon: 06421 / 201-1267
Fax: 06421 / 201-1449
E-Mail: jufoe@marburg-stadt.de

Jugendbildungswerk

Telefon: 06421 / 201-1496
Fax: 06421 / 201-1449
E-Mail: jugendbildungswerk@marburg-stadt.de

Kinderschutzfachstelle

Herrn Maciossek
Telefon: 06421 / 201-1917

Kinderbetreuung, Kindertagesstätten, Kindertagespflege

Telefon: 06421 / 201-1441
Telefon: 06421 / 201-1492
Fax: 06421 / 201-1595
E-Mail: jugend@marburg-stadt.de

Pflegekinderdienst

Frau Betsch
Telefon: 06421 / 201-1270
Frau Dietrich
Telefon: 06421 / 201-1922
Frau Gnau
Telefon: 06421 / 201-1122

Unterhaltsvorschuss

Buchstaben: A-Dn
Frau Groß
Telefon: 06421 / 201-1541
Buchstaben: Do-Na
Frau Schwitalla
Telefon: 06421 / 201-1537
Buchstaben: Nab-Z
Herr Reichl
Telefon: 06421 / 201-1504

Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt/Kind, Sorgeerklärung, Beurkundung, Beistandschaft

Buchstaben: A-F
Frau Roder
Telefon: 06421 / 201-1472
Buchstaben: G-K
Herr Mildenberger
Telefon: 06421 / 201-1487
Buchstaben: L-R
Herr Laub
Telefon: 06421 / 201-1792
Buchstaben: S-Z
Herr Reif
Telefon: 06421 / 201-1266

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Buchstaben: A-B
Frau Scherer
Telefon: 06421 / 201-1742
Buchstaben: C-K
Frau Hartung
Telefon: 06421 / 201-1928
Buchstaben: Me-Q
Telefon: 06421 / 201-1742
Buchstaben: Ma, R-Sn
Frau Rödiger
Telefon: 06421 / 201-1563
Buchstaben: L, So-Z
Frau Becker
Telefon: 06421 / 201-1503

Zentrale Jugendhilfedienste

Christian Meineke
Telefon: 06421 / 201-1520
Fax: 06421 / 201-1595
E-Mail: christian.meineke@marburg-stadt.de
Wolfgang Wege
Telefon: 06421 / 201-1265
Fax: 06421 / 201-1595
E-Mail: wolfgang.wege@marburg-stadt.de

Allgemeiner Sozialer Dienst

Telefon: 06421 / 405-1343
Fax: 06421 / 405-1665
E-Mail: RimbachJ@marburg-biedenkopf.de

Team Mitte

Christian Vos
Telefon: 06421 / 405-1359
Fax: 06421 / 405-1534
E-Mail: VosC@marburg-biedenkopf.de
Team Ost
Klaus-Dieter Koch
Telefon: 06421 / 405-1360
Fax: 06421 / 405-1534
E-Mail: KochK@marburg-biedenkopf.de
Team West
Uta Rodenkirchen
Telefon: 06461 / 793-194
Fax: 06461 / 793-132
E-Mail: RodenkirchenU@marburg-biedenkopf.de

Jugendförderung

Stephan Landmann
Telefon: 06421 / 405-1313
Fax: 06421 / 405-1665
E-Mail: LandmannS@marburg-biedenkopf.de

Soziales, Kinder- und Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss

Burkhard Weigel
Telefon: 06421 / 405-1495
Fax: 06421 / 405-1401
E-Mail: WeigelB@marburg-biedenkopf.de

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Martin Gockel
Telefon: 06421 / 405-1357
Fax: 06421 / 405-1665
E-Mail: GockelM@marburg-biedenkopf.de
Brigitte Neumann
Telefon: 06421 / 405-1369
Fax: 06421 / 405-1665
E-Mail: NeumannB@marburg-biedenkopf.de

Vormundschaft, Beistandschaft

Britta Althaus
Telefon: 06421 / 405-1527
Fax: 06421 / 405-1516
E-Mail: AlthausB@marburg-biedenkopf.de

Außenstelle Biedenkopf

Kiesackerstr. 12
35216 Biedenkopf
Telefon: 06461 / 790
Fax: 06461 / 793-259

Jugendamt Marburg – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Marburg

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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