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Jugendamt Oberallgäu

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen für das Jugendamt Oberallgäu – Bayern

Jugendamt Oberallgäu – Adresse und Kontaktdaten

Adoption, Pflegekinderwesen

Doris Böck
Telefon: 08321 / 612-389
Fax: 08321 / 612-67389
Andreas Lammel
Telefon: 08321 / 612-279
Fax: 08321 / 612-67279
Katrin Högner
Telefon: 08321 / 612-270
Fax: 08321 / 612-67270
Christa Seizinger
Telefon: 08321 / 612-289
Fax: 08321 / 612-67289

Ambulante Familienhilfe

Sarah Graßl
Telefon: 08321 / 612-432
Fax: 08321 / 612-67432
Andrea Soujon
Telefon: 08321 / 612-667
Fax: 08321 / 612-67667

Beistandschaft, Vormundschaft, Pflegschaft

Sabine Dittrich
Telefon: 08321 / 612-280
Fax: 08321 / 612-67280
Odette Haug-Allgayer
Telefon: 08321 / 612-299
Fax: 08321 / 612-67299
Ingrid Rupprecht
Telefon: 08321 / 612-296
Fax: 08321 / 612-67296
Claudia Günther
Telefon: 08321 / 612-265
Fax: 08321 / 612-67265
Ramona Peter
Telefon: 08321 / 612-287
Fax: 08321 / 612-67287
Bernd Scharlach
Telefon: 08321 / 612-278
Fax: 08321 / 612-67278

KoKi, Netzwerk frühe Kindheit

Schloßstraße 10
87527 Sonthofen
Matthias Berkemann-Müermann
Telefon: 08321 / 612-600
Fax: 08321 / 612-67600
Renate Reich
Telefon: 08321 / 612-603
Fax: 08321 / 612-67603
Luise Steinmetz
Telefon: 08321 / 612-601
Fax: 08321 / 612-67601

Hilfe zur Erziehung

Zuständig für: Bad Hindelang, Ofterschwang, Sonthofen
Buchstaben: A-J
Silvia Aicher
Telefon: 08321 / 612-285
Fax: 08321 / 612-67285
Zuständig für: Sonthofen
Buchstaben: K-Z
Madeleine Glas
Telefon: 08321 / 612-443
Fax: 08321 / 612-67443
Zuständig für: Immenstadt
Buchstaben: A-J
Annette Dachs
Telefon: 08321 / 612-286
Fax: 08321 / 612-67286
Buchstaben: K-Z
Kerstin Drexler
Telefon: 08321 / 612-293
Fax: 08321 / 612-67293
Zuständig für: Betzigau, Dietmannsried, Durach, Haldenwang, Lauben, Wildpoldsried
Erhard Fink
Telefon: 08321 / 612-291
Fax: 08321 / 612-67291
Zuständig für: Buchenberg, Sulzberg, Waltenhofen, Weitnau
Melanie Heel
Telefon: 08321 / 612-394
Fax: 08321 / 612-67394
Zuständig für: Balderschwang, Blaichach, Bolsterlang, Fischen, Missen, Obermaiselstein, Oberstaufen
Andrea Martin-Heid
Telefon: 08321 / 612-290
Fax: 08321 / 612-67290
Zuständig für: Altusried, Weitnau, Wiggensbach
Robert Schütz
Telefon: 08321 / 612-240
Fax: 08321 / 612-67240
Zuständig für: Burgberg, Oberstdorf, Oy-Mittelberg, Rettenberg, Wertach
Marion Rief
Telefon: 08321 / 612-294
Fax: 08321 / 612-67294

Jugendgerichtshilfe

Zuständig für: Altusried, Betzigau, Buchenberg, Dietmannsried, Durach, Haldenwang, Immenstadt, Lauben, Sulzberg, Waltenhofen, Weitnau, Wiggensbach, Wildpoldsried
Rudolf Alber
Telefon: 08321 / 612-295
Fax: 08321 / 612-67295
Zuständig für: Bad Hindelang, Balderschwang, Blaichach, Bolsterlang, Burgberg i. Allgäu, Fischen i. Allgäu, Missen, Obermaiselstein, Oberstaufen, Oberstdorf, Ofterschwang, Oy-Mittelberg, Rettenberg, Sonthofen, Wertach
Claudius Schraudolph
Telefon: 08321 / 612-239
Fax: 08321 / 612-67239

Jugendhilfeplanung, Jugendsozialarbeit an Schulen

Martin Bartl
Telefon: 08321 / 612-436
Fax: 08321 / 612-67436

Kindertageseinrichtungen

Maria Meßthaler
Telefon: 08321 / 612-257
Fax: 08321 / 612-67257
Regine Hoffmann
Telefon: 08321 / 612-396
Fax: 08321 / 612-67396
Ulrike Blessing
Telefon: 08321 / 612-338
Fax: 08321 / 612-67338
Gabriele Rieger
Telefon: 08321 / 612-274
Fax: 08321 / 612-67274
Stefanie Kaserer
Telefon: 08321 / 612-660
Fax: 08321 / 612-67660

Erziehungshilfe für unbegleitete Minderjährige

Lisa Blanz
Telefon: 08321 / 612-204
Fax: 08321 / 612-67204
Marianne Hillenbrand
Telefon: 08321 / 612-303
Fax: 08321 / 612-67303

Tagespflege

Katrin Högner
Telefon: 08321 / 612-270
Fax: 08321 / 612-67270
Ulrike Blessing
Telefon: 08321 / 612-338
Fax: 08321 / 612-67338
Andreas Lammel
Telefon: 08321 / 612-279
Fax: 08321 / 612-67279
Gabriele Rieger
Telefon: 08321 / 612-274
Fax: 08321 / 612-67274

Sorgerechtsfragen, Trennung-, Scheidungsberatung

Beate Cebulla
Telefon: 08321 / 612-397
Fax: 08321 / 612-67397
Bernd D. Wipper
Telefon: 08321 / 612-434
Fax: 08321 / 612-67434
Dorothee Karle
Telefon: 08321 / 612-247
Fax: 08321 / 612-67247

Unterhaltsvorschuss

Buchstaben: A-G
Petra Graf
Telefon: 08321 / 612-271
Fax: 08321 / 612-67271
Buchstaben: G-K, La-Le
Doris Reichardt-Schütt
Telefon: 08321 / 612-277
Fax: 08321 / 612-67277
Buchstaben: Lf-Z
Martina Bischoff-Koch
Telefon: 08321 / 612-281
Fax: 08321 / 612-67281

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Stefan Wanner
Telefon: 08321 / 612-341
Fax: 08321 / 612-67341
Gabriele Rieger
Telefon: 08321 / 612-274
Fax: 08321 / 612-67274
Renate Fink
Telefon: 08321 / 612-258
Fax: 08321 / 612-67258
Buchstaben: A-J
Ulrike Blessing
Telefon: 08321 / 612-338
Fax: 08321 / 612-67338
Buchstaben: A-G
Michael Kasnitz
Telefon: 08321 / 612-282
Fax: 08321 / 612-67282
Buchstaben: H-M
Alexandra Hein
Telefon: 08321 / 612-256
Fax: 08321 / 612-67256

Jugendamt Oberallgäu – Aufgaben und Pflichten

Zu den verschiedenen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Angebote der Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen bereitzustellen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu leisten und über ergänzende Leistungen zu
    entscheiden
  • gefährdete Kinder und Jugendliche oder unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen
  • über die Erteilung und auch die Zurücknahme von Pflegeerlaubnissen zu entscheiden
  • die Betriebserlaubnis und/oder Versagung für Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen zu erteilen
  • an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken
  • Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsklagen und Unterhaltsansprüchen
  • Zusammenarbeit mit freien Trägern
  • Bereitstellung und Prüfung der Angebote für Frühe Hilfen und Kinderbetreuung
  • Beratung bei Familienkrisen, Trennungen und Scheidungen in Haushalten mit Minderjährigen
  • Auswahl von Pflegefamilien unter der Begleitung der Herkunftsfamilien, damit Kinder eventuell in bessere Bedingungen zurückkehren können
  • Angebote eines ASD (Allgemeiner Sozialdienst) besonders für Kinder und Jugendliche, aber auch Familien und andere Kontaktpersonen der Minderjährigen.

Die Pflichten ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag an die Behörden. Dazu gehören:

  • Sie sind in erster Linie dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen verpflichtet.
  • Bei der Adoptionsvermittlung, zu denen unter anderem auch Jugendämter berechtigt sind, ist deren Aufgabe, die Eignung der Bewerber zu überprüfen und über eine Vermittlung zu entscheiden.
  • Bei Strafverfahren werden sie von den Gerichten gehört und befragt, um eine altersgerechte Einschätzung des Täters sicherzustellen.
  • In Scheidungsfällen werden sie unter Umständen herangezogen, wenn es um die Frage des Aufenthalts- und Umgangsrechts der Elternteile geht.
  • Jugendämter übernehmen automatisch die Vormundschaft bei Geburten minderjähriger Mütter. Gleichzeitig setzen sie eventuelle Unterhaltsansprüche gegen den Vater zum Wohl des Kindes durch. Die Vormundschaft wird auch übernommen, sofern die Eltern des Kindes ihren Erziehungsauftrag nicht wahrnehmen können oder dürfen. Dies kann bei Gefängnisaufenthalten, schweren Erkrankungen oder anderen Beeinträchtigungen der Fall sein.
  • Werden Pflegschaften durch das Jugendamt übernommen, beziehen sich Einschränkungen der Eltern nur auf einen Teilbereich, z. B. die Vermögensvorsorge. Die Ämter müssen sich auch hier am Wohl des Kindes orientieren.
  • Entscheidungen der Jugendämter müssen transparent und ausführlich dokumentiert sein. Ihre angeordneten Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.
Die Einrichtung von Jugendämtern ist nach § 1 SGB VIII Sozialgesetzbuch vollständig geregelt. Es befasst sich mit den Rechten der Kinder auf Bildung, der elterlichen Verantwortung und dem Wohlergehen junger Menschen.

Termin beim Jugendamt Oberallgäu

Je nachdem, wo Sie wohnen, können Sie die Jugendämter auf unterschiedliche Weise kontaktieren. Sie können anrufen, persönlich vorbeikommen, eine E-Mail senden oder die Website online besuchen. In einigen Städten können Sie verschiedene Formulare online herunterladen, wichtige Fragen vorab klären oder sich vorab über die zuständige Stelle informieren. In einigen Kommunen ist es für verschiedene Anliegen auch möglich, online einen Termin zu vereinbaren.

Wann sollten Sie sich an das Jugendamt wenden?

Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Kind, bei denen Sie sich Hilfe und Unterstützung wünschen? Ist Ihr Ex-Partner nicht bereit, Unterhalt zu zahlen? Fühlen Sie sich als Alleinerziehende manchmal völlig überfordert und haben Angst, sich nicht beherrschen zu können? Machen Sie einfach den ersten Schritt und bitten Sie Ihr örtliches Jugendamt um Hilfe. Die Angst, dass einem die Kinder weggenommen werden, ist fast immer unbegründet. Denn dies ist die allerletzte Möglichkeit, die Jugendämter zum Schutz Minderjähriger wählen werden.

Wenn Sie Zeuge eines extremen Angriffs auf ein Kind werden, ist die Polizei natürlich die erste Anlaufstelle und muss so schnell wie möglich informiert werden. In anderen Fällen kann es klüger sein, die Eltern oder den Vormund nicht direkt zu konfrontieren und zur Rede zu stellen. Hilfreich kann eine Meldung an das Jugendamt sein, das sich auf Wunsch auch anonym um Ihr Anliegen kümmert.

Ist das Kindeswohl durch Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung gefährdet, schaltet sich das Familiengericht ein, sofern die Gefährdung des Kindes nicht anders abgewendet werden kann.

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